Erwachsenenvertretung
Wenn Angehörige ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren und nicht durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt haben, muss ein Erwachsenenvertreter (ehemals Sachwalter) eingesetzt werden. Wir klären Sie darüber auf, welche Art von Erwachsenenvertretung in Frage kommt, erstellen positive sowie negative Erwachsenenvertreter-Verfügungen und übernehmen die Registrierung von gewählten als auch gesetzlichen Erwachsenenvertretungen.
Gewählte Erwachsenenvertretung
Mit einer gewählten Erwachsenenvertretung kann eine Person mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit einen Vertreter für bestimmte Angelegenheiten wählen.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Personen, die nicht entscheidungsfähig sind, können sich von einem nächsten Angehörigen gesetzlich vertreten lassen.
Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht beantwortet eine Vielzahl von Rechtsfragen des Berufs und Alltags, welche nicht in einem Spezialgebiet abgedeckt werden. Dazu gehören bei mir die Gestaltung und Abwicklung von Verträgen, Ihr Arbeitsverhältnis und ich behandelt vor allem die Rechte und Pflichten in Beziehungen zwischen Ehepartnern und jene zwischen Eltern (bzw. Obsorgeberechtigten) und Kindern.
Grundsätzlich rate ich meinen Mandanten immer zu einem vorausschauenden Vorgehen. Gerade bei Verträgen gilt es, genau hinzuschauen, um zu prüfen, ob sie zu ihrem Zweck geeignet sind und wichtige Klauseln nicht womöglich unwirksam sind. Schließen Sie selber den Vertrag ab oder werden Ihnen der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt? In jedem Fall können Sie von uns prüfen lassen, ob sich nicht im Kleingedruckten unvorteilhafte Regelungen verstecken.
Ganz besonders wichtig wird das Verhandeln und Ausgestalten beim Arbeitsvertrag. Schließlich verbringen Sie einen großen Teil Ihres Lebens mit der Berufstätigkeit. Es zahlt sich aus, wenn Sie schon beim Beginn einer Beschäftigung die Zukunft im Auge haben und Ihre Karriereentwicklung, Bonus- und Abfindungsregelungen und Ihre Altersvorsorge rechtlich aufs richtige Gleis setzen. Das gilt auch für die freie Mitarbeit oder Werkverträge.
Erbrecht
Sie können bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass Ihr Vermögen gerecht aufgeteilt wird. Dies ist sehr sinnvoll, erspart man seinen Lieben dadurch das ein oder andere Missverständnis. Wurde vor dem Tod kein Testament verfasst, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese entspricht möglicherweise nicht Ihrem Willen und hat nicht selten sogar Streitigkeiten zur Folge.
Vertretung im außergerichtlichen Verlassenschaftsverfahren
- Abwicklung von Verlassenschaften für die Erben
- Verwaltung von Verlassenschaften
- Verlassenschaftskuratel
Vertretung im streitigen Verlassenschaftsverfahren
- Anfechtung von Testamenten
- Pflichtteilsklagen
Testamentsvollstreckung Erbrechtliche Verträge
- Erbverzichte
- Pflichtteilsverzichte
- Erbteilungsübereinkommen
- Erbrechtsschenkung
Errichtung von letzwilligen Verfügungen
- Testamente
- Legate
- Schenkungsverträge auf den Todesfall
Exekutionsrecht
Wann immer möglich, verhelfen wir Ihnen zu einer nervenschonenden außergerichtlichen Lösung. Oft reicht ein anwaltliches Mahnverfahren, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Gerne begleiten wir Sie zu sinnvollen Ratenvereinbarungen und überwachen deren Einhaltung. Sollte eine Klage nötig sein oder bringt jemand gegen Sie Klage ein, vertreten wir Sie zuverlässig vor Gericht.
- Einmahnung offener Forderungen
- Gerichtliche Geltendmachung mittels Mahnklage
- Durchsetzung ausländischer Exekutionstitel
- Einbringlichmachung durch exekutionsrechtliche Schritte
Liegenschaftsrecht
Wir vertreten Sie loyal, wenn es um die Errichtung und Prüfung von Liegenschaftsverträgen aller Art geht.
Errichtung, steuerliche Behandlung und grundbücherliche Durchführung von
- Kauf- und Tauschverträgen
- Schenkungsverträgen
- Baurechtsverträgen
- Dienstbarkeitsverträge
- Teilung von Liegenschaften
- Aufschließungen/Teilungen
- Projektentwicklung von Gewerbeimmobilien von der grünen Wiese bis zum übergabsfertigen Objekt - Verhandlungen mit den Abgebern, Vertragsverhandlung und -verfassung, Verbücherung und Finanzamtsbehandlung, Genehmigungs-, Bau- und Gewerbeverfahren, Verkehrsverfahren
- Bauträgerverträge mit Treuhandabwicklung
- grundbücherliche Löschungen
Vorsorgerecht
Eine optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmacht kann Ihnen und Ihren Angehörigen in schwierigen Situationen viel Stress ersparen. Ich berate Sie gerne bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht, die Ihren Wünschen entspricht. Dabei berücksichtige ich Aspekte wie die Auswahl des Bevollmächtigten, die Formulierung der Vollmacht und die Abstimmung mit anderen wichtigen Dokumenten wie Testament oder Patientenverfügung.
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- Übernahme von Sachwalterschaften
Schadenersatz
Ich berate Sie gerne rund um das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. In meiner anwaltlichen Laufbahn habe ich eine Vielzahl meiner Klienten bei den rechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen betreut und setzte mich für die Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche mit hohem Engagement ein.
Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles, wurden in Ihrer Person geschädigt und wollen nun Schmerzengeld einfordern? Personen, die körperliche Schäden erleiden mussten, sollten nicht auch noch mit zusätzlichen Schadenersatzstreitigkeiten belastet werden. Als Ihr erfahrener Anwalt übernehme ich gerne die Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. mit dem Schädiger, damit Sie baldigst zu Ihrem rechtmäßigen Schmerzengeld gelangen.
Ein Unfall und auch sonstige Schäden jeglicher Art passieren auch außerhalb des Straßenverkehrs, und das meist auch noch aus heiterem Himmel und völlig unvorbereitet. Hier gilt es rechtzeitig, das Richtige zu tun (z.B. Beweise zu sichern, Ansprüche zu stellen etc.). Deshalb ist es ratsam, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht zu konsultieren, der Ihnen die Rechtslage verständlich erklärt und Ansprüche auf Schadenersatz für Sie geltend machen kann.